Preisliste Frühling-/ Sommer-/ Herbstsaison 2022
Frühling 2022 01.05. - 31.05.2022
Einzelzimmer
Doppelzimmer 4
Doppelzimmer 6 und 8
Doppelzimmer 7
Ferienwohnungen I - III
Sommer 2022 01.06. - 30.09.2022
Einzelzimmer
Doppelzimmer 4
Doppelzimmer 6 und 8
Doppelzimmer 7
Ferienwohnungen I - III
Herbst 2022 01.10. - 31.10.2022
Einzelzimmer
Doppelzimmer 4
Doppelzimmer 6 und 8
Doppelzimmer 7
Ferienwohnungen I - III
47,00 pro Person / Tag
40,00 pro Person / Tag
42,00 pro Person / Tag
45,00 pro Person / Tag
2 Personen 90,00
3 Personen 95,00
4 Personen 100,00
47,00 pro Person / Tag
40,00 pro Person / Tag
42,00 pro Person / Tag
45,00 pro Person / Tag
2 Personen 90,00
3 Personen 95,00
4 Personen 100,00
47,00 pro Person / Tag
40,00 pro Person / Tag
42,00 pro Person / Tag
45,00 pro Person / Tag
2 Personen 90,00
3 Personen 95,00
4 Personen 100,00
Liebe Gäste
Die oben genannten Preise für Einzel- und Doppelzimmer enthalten ein abwechselungsreiches Frühstücksbuffet.
Einen Kinderhochstuhl finden Sie in unserem Frühstücksraum.
Babybetten stehen zur Verfügung
Die Kurtaxe (Gästetaxe) beträgt derzeit 3,70 € pro Person/Tag ab 14 Jahren und ist zuzüglich.
(Sie wird jedoch, je nach Beschluß der Gemeinde, aktuell berechnet.)
Für Kurzaufenthalte von 1 oder 2 Nächten berechnen wir einen zusätzlichen Aufwand von 8,-Euro p.P. / Nacht.
Stornierung eines Mietvertrages
Für Privatvermieter: Bei Privatvermietern wird, im Gegensatz zu einer Hotelbuchung, ein Mietvertrag wie für
eine normale Mietwohnung abgeschlossen, der dementsprechend verbindlich ist.
Bei Bestellung eines Zimmers/Ferienwohnung
entsteht zwischen Vermieter und Gast ein Vertrag, der von Beiden eingehalten werden muss. Bricht einer der beiden Partner
diesen Vertrag, so ist er zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet.
Ausschlaggebend dafür sind die Paragraphen
des "Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches Österreichs".
Der Geschädigte ist allerdings verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Sagt also ein Gast ab,
so ist der Vermieter verpflichtet, die freien Zimmer anzubieten. Es genügt dafür, die Daten im Computer frei zu
melden oder eine schriftliche Meldung beim Tourismusbüro. Können die Betten nicht oder teilweise belegt werden,
so ist die Differenz vom Gast zu bezahlen abzüglich des nicht entstandenen Aufwandes.
Bei Zimmer mit Frühstück
sind etwa 20% vom Zimmerpreis abzuziehen. Bei Ferienwohnungen etwa 10% . Auch muß die Kurtaxe abgezogen werden.
Der gesamte Restbetrag über die Dauer des gebuchten Aufenthaltes bzw. der nicht belegten Tage kann dem Gast in Rechnung
gestellt werden.
Es gilt hier nicht die sogenannte "Drei Tage Regelung" oder der österreichische Hotelvertrag.
Dies sind Vereinbarungen, die zwischen Hotels und Reisebüros getroffen werden, aber nicht für den Privatgast Anwendung finden.
Wir empfehlen daher eine Reiserücktritt - Versicherung