Preisliste Winter-/ Sommersaison
Wintersaison 2011/12
Einzelzimmer
Doppelzimmer
Doppelzimmer 7
Ferienwohnungen I/II/III
Winter Hauptsaison 2011/12
17.12.2011 - 07.01.2012
18.02.2012 - 03.03.2012
Einzelzimmer
Doppelzimmer
Doppelzimmer 7
Ferienwohnungen I/II/III
1 bis 4 Personen
Sommersaison 2012 NEU "Bergbahnen inclusive"
Einzelzimmer
Doppelzimmer
Doppelzimmer 7
Ferienwohnungen I/II/III
Die Preise gelten ab Mindestaufenthalt von 4 Nächten.
33,00 pro Person / Tag
27,00 pro Person / Tag
33,00 pro Person / Tag
2 Personen 57,00
3 Personen 62,00
4 Personen 67,00
35,00 pro Person / Tag
30,00 pro Person / Tag
35,00 pro Person / Tag
90,00
30,00 pro Person/ Tag
26,00 pro Person / Tag
30,00 pro Person / Tag
2 Personen 50,00
3 Personen 60,00
4 Personen 70,00
Liebe Gäste
Die oben genannten Preise für Einzel- und Doppelzimmer enthalten ein abwechselungsreiches Frühstücksbüfett
Einen Kinderhochstuhl finden Sie in unserem Frühstücksraum.
Babybetten stehen zur Verfügung
Die Kurtaxe (Gästetaxe) beträgt derzeit 2,50 € pro Person/Tag ab 14 Jahren und ist zuzüglich.
(Sie wird jedoch, je nach Beschluß der Gemeinde, aktuell berechnet.)
Die Übernachtungspreise für unsere "jungen" Gäste
teilen wir Ihnen gerne auf Anfrage mit.
Stornierung eines Mietvertrages
Für Privatvermieter: Bei Privatvermietern wird, im Gegensatz zu einer Hotelbuchung, ein Mietvertrag wie für
eine normale Mietwohnung abgeschlossen, der dementsprechend verbindlich ist.
Bei Bestellung eines Zimmers/Ferienwohnung
entsteht zwischen Vermieter und Gast ein Vertrag, der von Beiden eingehalten werden muss. Bricht einer der beiden Partner
diesen Vertrag, so ist er zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet.
Ausschlaggebend dafür sind die Paragraphen
des "Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches Österreichs".
Der Geschädigte ist allerdings verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Sagt also ein Gast ab,
so ist der Vermieter verpflichtet, die freien Zimmer anzubieten. Es genügt dafür, die Daten im Computer frei zu
melden oder eine schriftliche Meldung beim Tourismusbüro. Können die Betten nicht oder teilweise belegt werden,
so ist die Differenz vom Gast zu bezahlen abzüglich des nicht entstandenen Aufwandes.
Bei Zimmer mit Frühstück
sind etwa 20% vom Zimmerpreis abzuziehen. Bei Ferienwohnungen etwa 10% . Auch muß die Kurtaxe abgezogen werden.
Der gesamte Restbetrag über die Dauer des gebuchten Aufenthaltes bzw. der nicht belegten Tage kann dem Gast in Rechnung
gestellt werden.
Es gilt hier nicht die sogenannte "Drei Tage Regelung" oder der österreichische Hotelvertrag.
Dies sind Vereinbarungen, die zwischen Hotels und Reisebüros getroffen werden, aber nicht für den Privatgast Anwendung finden.
Wir empfehlen daher eine Reiserücktritt - Versicherung; z.B.: Elvia