Preisliste Winter-/ Sommersaison


33,00 € pro Person / Tag
27,00 € pro Person / Tag
33,00 € pro Person / Tag

2 Personen 57,00 €
3 Personen 62,00 €
4 Personen 67,00 €





35,00 € pro Person / Tag
30,00 € pro Person / Tag
35,00 € pro Person / Tag

90,00 €





30,00 € pro Person/ Tag
26,00 € pro Person / Tag
30,00 € pro Person / Tag

2 Personen 50,00 €
3 Personen 60,00 €
4 Personen 70,00 €



Liebe Gäste

Die oben genannten Preise für Einzel- und Doppelzimmer enthalten ein abwechselungsreiches Frühstücksbüfett
Einen Kinderhochstuhl finden Sie in unserem Frühstücksraum.

Babybetten stehen zur Verfügung

Die Kurtaxe (Gästetaxe) beträgt derzeit 2,50 € pro Person/Tag ab 14 Jahren und ist zuzüglich. (Sie wird jedoch, je nach Beschluß der Gemeinde, aktuell berechnet.)

Die Übernachtungspreise für unsere "jungen" Gäste
teilen wir Ihnen gerne auf Anfrage mit.
Stornierung eines Mietvertrages
Für Privatvermieter: Bei Privatvermietern wird, im Gegensatz zu einer Hotelbuchung, ein Mietvertrag wie für eine normale Mietwohnung abgeschlossen, der dementsprechend verbindlich ist.
Bei Bestellung eines Zimmers/Ferienwohnung entsteht zwischen Vermieter und Gast ein Vertrag, der von Beiden eingehalten werden muss. Bricht einer der beiden Partner diesen Vertrag, so ist er zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet.
Ausschlaggebend dafür sind die Paragraphen des "Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches Österreichs".
Der Geschädigte ist allerdings verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Sagt also ein Gast ab, so ist der Vermieter verpflichtet, die freien Zimmer anzubieten. Es genügt dafür, die Daten im Computer frei zu melden oder eine schriftliche Meldung beim Tourismusbüro. Können die Betten nicht oder teilweise belegt werden, so ist die Differenz vom Gast zu bezahlen abzüglich des nicht entstandenen Aufwandes.
Bei Zimmer mit Frühstück sind etwa 20% vom Zimmerpreis abzuziehen. Bei Ferienwohnungen etwa 10% . Auch muß die Kurtaxe abgezogen werden. Der gesamte Restbetrag über die Dauer des gebuchten Aufenthaltes bzw. der nicht belegten Tage kann dem Gast in Rechnung gestellt werden.
Es gilt hier nicht die sogenannte "Drei Tage Regelung" oder der österreichische Hotelvertrag. Dies sind Vereinbarungen, die zwischen Hotels und Reisebüros getroffen werden, aber nicht für den Privatgast Anwendung finden.
Wir empfehlen daher eine Reiserücktritt - Versicherung; z.B.: Elvia